Leistungen der Hauswirtschaftlichen Unterstützung durch unseren Ambulanten Betreuungsdienst
Die hauswirtschaftliche Unterstützung gehört nicht in den Bereich der Grundpflege.
Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, durch unsere Leistungen der Hauswirtschaftlichen Unterstützung dabei mitzuwirken, dass unsere Kunden sich im gewohnten Umfeld den persönlichen Lebensstandard erhalten und auch verbessern können.
Folgende Leistungen beinhaltet die Hauswirtschaftliche Unterstützung:
Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Wäsche waschen oder bügeln, Betten ab-und beziehen, Staub wischen, Geschirr spülen, kleine Unterstützung beim Reinigen der Wohnung wie Böden saugen und reinigen der Toilette und Waschbecken, ev. Flur wischen, Blumen gießen, Müll entsorgen beim Verlassen der Wohnung …
Das Putzen von Fenstern ist nur in einem kleinen Rahmen und nur nach Absprache mit der Betreuungsfachkraft möglich, abhängig vom Zeitfaktor, der zur Verfügung steht. Voraussetzung ist es, dass eine trittfeste Leiter vorhanden ist, damit die Vorgaben der Berufsgenossenschaft zum Arbeitsschutz gewährleistet sind.
Unterstützung bei der Zubereitung kleiner Mahlzeiten.
Die Betreuungsfachkräfte erbringen alle hauswirtschaftlichen Leistungen, wie oben beschrieben nur im häuslichen Umfeld und nur im Rahmen der in einem Haushalt regelmäßig anfallenden Arbeiten. Die anfallenden Tätigkeiten müssen auf die Größe der Wohnung und zeitlich abgesprochenen werden.
Die Betreuungsleistungen können über Leistungen der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Alles was von der Pflegeversicherung genehmigten finanziellen Rahmen überschreitet, muss selbst bezahlt werden.
An Feiertagen bzw. Wochenenden werden keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durchgeführt, das Zubereiten der Mahlzeiten ist an diesen Tagen gewährleistet.